Direkt zum Seiteninhalt

1679: Die angemaßte Wache – Ein Machtkonflikt zwischen Amt und Stadt Münden

Geschichte der Region bewahren, erfahrbar machen und teilen.
Sydekum – Sieh dich um: Geschichte entdecken.
Menü überspringen

1679: Die angemaßte Wache – Ein Machtkonflikt zwischen Amt und Stadt Münden

Geschichtsverein Sydekum – Geschichte erleben in Hann. Münden
Veröffentlicht von Wulf Richter in Forschung & Geschichte · Montag 17 Aug 2026 · Lesezeit 4 Minuten
Tags: 1679MündenMachtkonfliktStadtAmtToreBrückeSchlagbäumeArchivdokumentpolitischeKulturFrüheNeuzeitRechteStadtMünden
Vorspann
Ein Schriftstück aus dem Niedersächsischen Landesarchiv Hannover dokumentiert einen bemerkenswerten Konflikt zwischen dem fürstlichen Amt Münden und der Stadt Münden. Es geht um nicht weniger als die Frage, wer die Hoheit über Tore, Brücke und Schlagd besitzt — und damit über die Sicherheit der Stadt.
 
1. Ein jahrhundertelanger Streit
Der Konflikt zwischen Amt und Stadt Münden reicht weit zurück. Bereits 1588 hatte Herzog Julius von Braunschweig-Lüneburg eine Entscheidung zur Jurisdictio an Brücke und Schlagd erlassen. Doch die Stadt verzögerte deren Umsetzung über Jahrzehnte:
„deren Effect durch des Rahts Remedia suspensiva und Ausflüchte noch achzig Jahr aufgehalten“ (NLA Hannover, Cal. Br. 2, Nr. 1768).
Damit war klar: Die Stadt Münden verteidigte ihre Autonomie mit juristischem Geschick und politischer Hartnäckigkeit.
 
2. Die Lage im Jahr 1679
1679 war die militärische Besatzung („Soldatesca“ = Das grüne Regiment) schwach oder abwesend (Reduktion und 6 Kompanien in Osnabrück). Die Stadt setzte daher eigene Bürgerwachen an den Toren ein — eine Praxis, die sie als alte Gewohnheit verstand:
„das sie solches tempore immemorali gethan, undt niemandt bisher contradictirt“ (ebd.).
Der Amtmann Johann Henrich Roch sah darin eine unzulässige Anmaßung und wandte sich an die fürstliche Kanzlei in Hannover.
 
3. Die Position des Amtes
Der Amtmann argumentierte, dass die Hoheit über die Tore und die Brücke dem Amt zustehe. Die Stadt solle ihre Wachen nicht mehr außerhalb der Tore einsetzen:
„daß Sie ihre Wacht außerhalb den thoren zu setzen, sich nicht mehr untersangen“ (ebd.).
Er betonte, dass die Orte am Schloss durch den Ausschuss besetzt würden und der Rat „nunmehr auf der Brück und Schlacht nichts mehr zu gebieten“ habe.
 
4. Die Position der Stadt
Der Bürgermeister und Rat antworteten mit bemerkenswerter rhetorischer Schärfe. Sie argumentierten, dass das Schließen der Tore ein Eigentumsrecht sei — kein Hoheitsrecht:
„das uf, vndt zuschliesse, der thore ad dominium ex proprietatem vndt nicht ad jurisdictionem […] zu referiren seye“ (ebd.).
Besonders eindrucksvoll ist der Hinweis auf die allgemeine Praxis im Reich:
„man zweifelt sehr, daß in dem gantzen römischen Reiche ein eintziges dorff gefunden werden möchte, darinnen die Bauren […] ihre Schlagbeume nicht schließen“ (ebd.).
Die Stadt argumentierte also mit Gewohnheitsrecht, Eigentum und Reichspraxis.
 
5. Loyalität und Verteidigungsbereitschaft
Die Stadt betonte, dass die Bürger im Ernstfall verlässlicher seien als der militärische Ausschuss. Sie verwiesen auf den „blutigen Mundischen Einfall“ (Belagerung, Einnahme und Plünderung Mündens 1626 durch Tilly), bei dem viele Bürger ihr Leben verloren:
„worinne fast alle Bürger eingebüsset“ (ebd.).
Damit wurde die Loyalität der Bürgerschaft zum Fürstenhaus als Argument gegen die Einschränkung ihrer Rechte genutzt.
 
6. Ein Konflikt um Macht, Sicherheit und Identität
Der Streit von 1679 zeigt exemplarisch:
     
  • Städtische Selbstbehauptung gegenüber landesherrlicher Obrigkeit
  •  
  • Symbolische Bedeutung der Schlüsselgewalt
  •  
  • Sicherheitspraktiken in einer Grenz- und Handelsstadt
  •  
  • Rechtskultur der Frühen Neuzeit
  •  
  • Die Rolle von Gewohnheitsrecht und Verzögerungstaktiken
 
Für Münden ist dies ein Stück Identitätsgeschichte: Die Stadt verteidigte ihre Autonomie mit juristischem Geschick, historischer Argumentation und dem Hinweis auf ihre Opferbereitschaft.
 
Abbildungen (Platzhalter)
 
Abb. 1: Titelblatt des Dokuments „Angemaßte Wache 1679“ Quelle: Niedersächsisches Landesarchiv Hannover, Cal. Br. 2, Nr. 1768.
 
Abb. 2: Ausschnitt aus dem Schreiben des Bürgermeisters und Rats der Stadt Münden, 21. September 1679. Quelle: NLA Hannover, Cal. Br. 2, Nr. 1768.
 
Abb. 3: Blick vom Werder in das Fuldatal. Grafik: Geschichtsverein Sydekum.
 
Fußnotenapparat
 
  1. NLA Hannover, Cal. Br. 2, Nr. 1768, Schreiben des Amtes Münden, 22./24. August 1679.
  2.  
  3. Ebd., Schreiben des Bürgermeisters und Rats der Stadt Münden, 21. September 1679.
  4.  
  5. Ebd., Schreiben des Amtes Münden, 22. August 1679.
  6.  
  7. Ebd., Hinweis auf den „blutigen Mundischen Einfall“.
  8.  
  9. Ebd., Argumentation zur Eigentumsgewalt über Tore und Schlagbaum.
 
Literaturhinweise
     
  • Niedersächsisches Landesarchiv Hannover, Cal. Br. 2, Nr. 1768: „Angemaßte Wache 1679“.
  •  
  • Bruns, Friedrich: Geschichte der Stadt Münden. Göttingen 1924.
  •  
  • Denecke, Dietrich: Hann. Münden – Stadtgeschichte und Stadtgestalt. Kassel 1980.
  •  
  • Roeck, Bernd: Stadt und Staat in der Frühen Neuzeit. München 1996.
  •  
  • Schubert, Ernst: Fürstliche Herrschaft und städtische Freiheit im Alten Reich. Stuttgart 2001.
 
Schlusswort
 
Das Dokument von 1679 ist ein lebendiges Zeugnis der politischen Kultur der Frühen Neuzeit. Es zeigt Münden als selbstbewusste Stadt, die sich gegen die Eingriffe des fürstlichen Amtes behauptet — und dabei nicht nur rechtlich argumentiert, sondern auch historische Erfahrungen und emotionale Loyalität ins Feld führt.

Dieser Beitrag wurde redaktionell erstellt und teilweise mit digitaler Assistenz unterstützt. Alle historischen Bewertungen und Quelleninterpretationen stammen vom Autorenteam des Geschichtsvereins Sydekum.


0 / 5
Es gibt noch keine Rezension.
Bewertung:5
Anzahl von Bewertungen:
Prozentsatz der Bewertungen:(0%)
Bewertung:4
Anzahl von Bewertungen:
Prozentsatz der Bewertungen:(0%)
Bewertung:3
Anzahl von Bewertungen:
Prozentsatz der Bewertungen:(0%)
Bewertung:2
Anzahl von Bewertungen:
Prozentsatz der Bewertungen:(0%)
Bewertung:1
Anzahl von Bewertungen:
Prozentsatz der Bewertungen:(0%)
Ihre Meinung ist uns wichtig und hilft uns, unseren Service zu verbessern
Schreiben Sie eine Rezension
Über den Geschichtsverein Sydekum
Der Geschichtsverein Sydekum erforscht und vermittelt seit 1972 die Geschichte, Kultur und Wirtschaft unserer Region. Wir unterstützen Museum und Archiv, organisieren Vorträge, Gesprächskreise und Exkursionen und stellen Vereinspublikationen vor. Interessierte sind herzlich eingeladen, mitzumachen und Geschichte lebendig zu halten.
Hinweis
Einige Inhalte dieser Website wurden mit Unterstützung digitaler Werkzeuge und KI‑Systeme erstellt und redaktionell geprüft.
Informationen

Sydekum – Sieh dich um:
Geschichte entdecken.

Created with WebSite X5
Zurück zum Seiteninhalt