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Der Kommandantengarten in Münden: Geschichte von Wall, Graben und Garnison (1665–1836)

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Der Kommandantengarten in Münden: Geschichte von Wall, Graben und Garnison (1665–1836)

Geschichtsverein Sydekum – Geschichte erleben in Hann. Münden
Veröffentlicht von Wulf Richter in Forschung & Geschichte · Montag 13 Jul 2026 · Lesezeit 5 Minuten
Tags: KommandantengartenMündenGeschichteWallGrabenGarnison16651836
Der Kommandantengarten in Münden
 
Kommandantengärten sind aus verschiedenen historischen Städten und Festungen bekannt: aus Tilsit etwa der „Komandanti-Garten“, aus Freiburg der Kommandantengarten auf dem Schlossberg mit seinem weiten Blick über die Stadt, ebenso aus der Festung Königstein oder von der Wartburg. Dass es auch in Münden einen Kommandantengarten gegeben hat, dürfte dagegen weniger bekannt sein.
 
Ein energischer Stadtkommandant
 
Im Jahr 1665, also vor 355 Jahren, erhielt die Stadt Münden einen neuen Stadtkommandanten: Oberstleutnant Friedrich Wiedemann, Kompaniechef einer Freikompanie. Wenige Jahre später, vor 350 Jahren, wurde Münden Garnison des sogenannten „grauen Regiments“. Wiedemann, bisher Chef der Freikompanie, wurde Oberst, Regimentskommandeur und zugleich Stadtkommandant.
 
Wiedemann erscheint in den überlieferten Quellen als tatkräftiger und durchsetzungsstarker Mann. Er setzte 1672 den Bau der Hauptwache am Markt durch, zog sich eine Beschwerde der Mündener Schiffer wegen Überschreitung seiner Befugnisse zu und beanspruchte für sich auch die Nutzung des „Rats Fischteich hinter der Burg“.
 
Wall, Graben und militärische Ansprüche
 
In einem Schreiben an die Kriegskanzlei in Hannover schilderte die Stadt ihre Zwangslage. Das Gelände des später sogenannten Kommandantengartens war ursprünglich Teil des militärischen Walles und Grabens und gehörte der Stadt. Seit der Aufstellung eines stehenden Heeres seien Städte zu Militärgarnisonen bestimmt und Stadtkommandanten eingesetzt worden. Um ein gutes Verhältnis zu den Kommandanten zu wahren, habe man ihnen „gefälligkeitsweise“ die Benutzung von Wällen und Gräben eingeräumt.
 
Wörtlich heißt es in dem Schreiben: „Nachdem nun mit Aufstellung eines stehenden Heeres Städte zu Militair-Garnisonen angewießen und Stadt-Commandanten bestimmt waren, suchten die Städte und in specie auch die hiesige mit dem Commandanten im freundlichen Benehmen zu stehen und räumten ihnen gefälligkeitsweise die Benutzung der Wälle und Gräben ein. . . . .“
 
Der „Rähmen“ im Corpus Bonorum
 
Auch das „Corpus Bonorum“ nennt die Nutzung des Stadtgrabens. Unter Nr. 28 wird der Bereich zwischen Tanzwerderbrücke, Fulda, Stadtmauer, Wall, Oberem Tor und dem Ratsgrafenteich hinter der Burg beschrieben. Zugleich wird erklärt, warum dieser Graben „im Rähmen“ genannt wurde. Die frühere Nutzung durch das Tuchmacherhandwerk erfolgte im Einvernehmen mit der Stadt und steht damit nicht im Gegensatz zum städtischen Besitzanspruch.
 
Die Eintragung lautet: „Der Stadt-Grabe, vor der Tanzwerderbrücke hinnauf zwischen der Fulda und der Stadt Mauer um weiter zwischen der Stadtmauer und dem Walle bis zum Obern Thore, und von dannen nach der Werra zu, bis an des Raths Grafen Teich hinter der Burg. Nota dieser Grabe wird im Rähmen genannt, weill vor Jahren da das Tuchmacherhandwerk in der Stadt Münden stark getrieben worden, daselbst die Tücher in die Rähmen gestammet worden welcher Wall, oder Graben anfänglich weyland Obrist Friedrich Wiedemann und noch dehm der nachfolgenden Commendanten zum Gebrauch und Abnutz der Gräferey gegönnet worden.“
 
Der Ankauf des Festungsterrains 1836
 
Die Nutzung durch die Kommandanten bestand bis 1836. In diesem Jahr kaufte die Stadt das sogenannte Festungsterrain vom königlichen Kriegsministerium zurück. Der Begriff „Rückkauf“ erklärt sich aus der älteren Besitzlage: Wall und Graben hatten ursprünglich der Stadt gehört, waren jedoch in der napoleonischen Zeit in staatlichen Besitz überführt worden. Der Rat hielt deshalb weiterhin daran fest, dass es sich dem Ursprung nach um städtisches Eigentum handelte.
 
Ausschlaggebend für den Kauf war offenbar die Einsicht, dass ein Rechtsstreit mit dem Kriegsministerium zehn bis fünfzehn Jahre dauern konnte und sein Ausgang ungewiss war. Eine handschriftliche Bemerkung aus den Verhandlungen bringt die Stimmung auf den Punkt: „Das Kriegsministerium ist zäh wie der Teufel!“
 
Auch die Frage der Finanzierung war nicht leicht zu lösen. Zum geforderten Kaufpreis von 1000 Talern Courant findet sich vermutlich von der Hand des Kämmerers die Notiz: „Wo nehmen wir nun Geld her?“ Die wohl von Bürgermeister Bodungen stammende Antwort lautete knapp: „Da ist kein anderer Rath, als: borgen!“
 
Was bedeutete „Rähmen“?
 
Der Begriff „Rähmen“ verweist auf die frühere Tuchherstellung und insbesondere auf das Bleichen der Leinwand. Vor dem Bleichen wurden an der groben Leinwand Bänder oder Schleifen aus Bindfaden angenäht. Die Enden waren umsäumt, damit das Tuch nicht ausriss. Je nach Breite der Leinwand brachte man an beiden Enden vier oder fünf solcher Schleifen an, die Eckschleifen mitgerechnet.
 
In Längsrichtung richtete sich die Zahl der Schleifen nach der Länge des Tuchs. Gewöhnlich befestigte man alle zwei oder drei Ellen auf jeder Seite eine Schleife; die gegenüberliegenden Schleifen mussten genau aufeinander abgestimmt sein. Bei feinerer Leinwand bestand größere Reißgefahr. Deshalb wurden an den Enden und Seiten handbreite Säume aus gröberer Leinwand angenäht, an denen die Schleifen befestigt werden konnten.
 
Mit diesen Schleifen wurden die Stoffbahnen auf der Bleiche an in die Erde gesteckten Pflöcken, den sogenannten Bleichstöcken oder Rähmen, befestigt. So blieben sie gegen Windstöße gesichert, wurden gerade gehalten und lagen mit Abstand zum Boden.
 
Von der Bleiche zum Kommandantengarten
 
         Als die Bleiche im Bereich von Wall und Graben aufgegeben wurde, dienten die Woordt und Teile des Tanzwerders als Ersatzflächen. Der frühere Rähmen wandelte sich damit in seiner Nutzung: Aus einem städtischen Ort des Tuchmacherhandwerks wurde ein Gelände, das über lange Zeit mit den Ansprüchen und Gewohnheiten der Mündener Stadtkommandanten verbunden blieb. Die spätere Auseinandersetzung um das Festungsterrain zeigt zugleich, dass hinter dem Kommandantengarten nicht nur eine Frage der Nutzung, sondern auch eine Frage des Eigentums stand.


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Über den Geschichtsverein Sydekum

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